Mehrwertsteuer berechnen: von Netto zu Brutto und zurück

Die Mehrwertsteuer aufzuschlagen ist einfach. Beim Herausrechnen passieren die meisten Fehler. So rechnen Sie immer richtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Netto zu Brutto: bei 19 % mit 1,19 multiplizieren, bei 7 % mit 1,07.
  • Brutto zu Netto: durch 1,19 teilen, niemals 19 % vom Bruttopreis abziehen.
  • Im Bruttopreis macht die Steuer bei 19 % nur rund 15,97 % aus.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer

Im Alltag spricht man von Mehrwertsteuer, im Gesetz von Umsatzsteuer. Unternehmen stellen sie ihren Kunden in Rechnung und führen sie an das Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer, die sie selbst beim Einkauf bezahlen, können sie als Vorsteuer abziehen. Wirtschaftlich trägt deshalb der Endverbraucher die Steuer. Deshalb rechnen Unternehmen untereinander meist netto, während Preise für Privatkunden brutto angegeben werden müssen.

MwSt = Netto × Steuersatz ÷ 100
Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100)

Netto in Brutto umrechnen

Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem passenden Faktor: 1,19 beim Regelsatz, 1,07 beim ermäßigten Satz. Ein Elektriker berechnet 850 € netto. Die Mehrwertsteuer beträgt 161,50 €, der Rechnungsbetrag 1.011,50 €. Das Diagramm zeigt, was aus 100 € netto in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird.

Bruttopreis für 100 € netto bei verschiedenen Steuersätzen
  • Nettobetrag
  • Mehrwertsteuer
04080120160107DE 7 %108,1CH 8,1 %119DE 19 %120AT 20 %
Daten anzeigen
SteuersatzNettobetragMehrwertsteuer
DE 7 %100,0 €7,0 €
CH 8,1 %100,0 €8,1 €
DE 19 %100,0 €19,0 €
AT 20 %100,0 €20,0 €

Brutto in Netto umrechnen

Teilen Sie den Bruttobetrag durch denselben Faktor. Ein Fahrrad für 595 € brutto kostet 595 ÷ 1,19 = 500 € netto, die enthaltene Steuer beträgt 95 €.

Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100)
MwSt = Brutto × Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz)

Die zweite Formel liefert die enthaltene Steuer direkt: 595 × 19 ÷ 119 = 95 €.

Der häufigste Fehler

Viele ziehen einfach 19 % vom Bruttopreis ab. Bei 595 € ergibt das 113,05 € Steuer und 481,95 € netto, also 18,05 € zu wenig. Der Grund: Die Steuer wurde auf den Nettobetrag berechnet. Im Bruttopreis macht sie nur Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz) aus, bei 19 % also 19/119 oder rund 15,97 %.

Steuersatz im Vergleich zum Steueranteil am Bruttopreis
  • Steuersatz
  • Anteil am Bruttopreis
0 %6 %12 %18 %24 %7 %6,54 %7 %8,1 %7,49 %8,1 %19 %15,97 %19 %20 %16,67 %20 %
Daten anzeigen
SatzSteuersatzAnteil am Bruttopreis
7 %7 %6,54 %
8,1 %8,1 %7,49 %
19 %19 %15,97 %
20 %20 %16,67 %

Beim ermäßigten Satz von 7 % beträgt der Anteil am Bruttopreis rund 6,54 %. Je höher der Satz, desto größer die Abweichung vom Nennwert.

Welche Sätze gelten?

  • 19 % ist der Regelsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • 7 % gilt unter anderem für viele Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr und Übernachtungen.
  • 0 % gilt zum Beispiel für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen für Wohngebäude.

Für Speisen in der Gastronomie haben sich die Regeln in den letzten Jahren mehrfach geändert. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim Bundesfinanzministerium, bevor Sie Preise kalkulieren.

Warum der Unterschied in der Praxis zählt

Bei einem einzelnen Einkauf wirken ein paar Euro Abweichung unbedeutend. In der Buchhaltung summieren sich solche Fehler jedoch über Hunderte von Belegen und führen zu falschen Voranmeldungen, Nachzahlungen und im schlimmsten Fall zu Säumniszuschlägen. Wer die richtige Formel einmal verinnerlicht, vermeidet diese Probleme dauerhaft.

Österreich und die Schweiz

In Österreich liegt der Normalsatz bei 20 %, ermäßigt gelten 10 % und 13 %. Die Schweiz erhebt 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduziert und 3,8 % für Beherbergungsleistungen. Die Rechenwege sind identisch, nur der Faktor ändert sich.

Kleinunternehmer und Reverse-Charge

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Seit 2025 gilt die Regelung, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen. Bei bestimmten Leistungen, etwa Bauleistungen zwischen Unternehmen oder Leistungen aus dem Ausland, schuldet dagegen der Empfänger die Steuer. Dann steht auf der Rechnung nur der Nettobetrag mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Pflichtangaben auf der Rechnung

  • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag, bei mehreren Sätzen jeweils getrennt
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Leistungszeitraum
  • Vollständiger Name und Anschrift beider Parteien

Seit 2025 müssen Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen wird schrittweise eingeführt. Rabatte ziehen Sie vom Nettobetrag ab, bevor Sie die Steuer berechnen, und runden jede Position auf volle Cent.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Unternehmer melden die eingenommene Umsatzsteuer abzüglich der gezahlten Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, je nach Höhe der Steuerschuld monatlich oder vierteljährlich. Ein Beispiel: Eine Grafikdesignerin stellt im Quartal Rechnungen über 12.000 € netto aus und nimmt damit 2.280 € Umsatzsteuer ein. Für einen neuen Laptop zahlt sie 1.500 € netto plus 285 € Umsatzsteuer. An das Finanzamt überweist sie 2.280 € minus 285 €, also 1.995 €. Bewahren Sie deshalb alle Eingangsrechnungen sorgfältig auf.

Preise für Privatkunden richtig angeben

Nach der Preisangabenverordnung müssen Händler gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angeben. Onlineshops, die sich an Privatkunden richten, zeigen daher Bruttopreise mit dem Hinweis „inkl. MwSt.“. Im reinen Geschäftskundenbereich dürfen Nettopreise genannt werden, wenn das klar gekennzeichnet ist.

Beispiel mit zwei Steuersätzen

Ein Caterer liefert Speisen für 400 € netto mit 7 % und vermietet Geschirr für 100 € netto mit 19 %. Die Steuer beträgt 28 € und 19 €, zusammen 47 €. Die Rechnung lautet damit auf 500 € netto, 47 € Umsatzsteuer und 547 € brutto. Bei gemischten Sätzen müssen die Beträge getrennt ausgewiesen werden.

Ein Trick für das Kopfrechnen

Die in einem Bruttopreis mit 19 % enthaltene Steuer ist etwas kleiner als ein Sechstel des Preises. Für eine schnelle Schätzung teilen Sie den Bruttobetrag durch 6,3. Bei 7 % teilen Sie durch rund 15,3. Für die Buchhaltung sollten Sie natürlich immer exakt rechnen.

Schnell nachrechnen

Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner rechnen Sie Netto und Brutto in Echtzeit um und kopieren die Aufstellung direkt in Ihre Rechnung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.

Eigene Zahlen berechnen

MwSt von netto auf brutto und von brutto auf netto rechnen.

Mehrwertsteuer-Rechner öffnen

Häufige Fragen

Wie rechne ich 19 % Mehrwertsteuer aus?

Nettobetrag mal 0,19 ergibt die Steuer, Nettobetrag mal 1,19 den Bruttobetrag.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Bruttopreis heraus?

Bruttopreis mal 19 geteilt durch 119. Bei 595 € sind das 95 €.

Wie komme ich von brutto auf netto?

Bruttobetrag durch 1,19 teilen, beim ermäßigten Satz durch 1,07.

Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?

Nein, bei Anwendung von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Werden Rabatte vor oder nach der Steuer abgezogen?

Vorher: Zuerst den Rabatt vom Nettobetrag abziehen, dann die Steuer berechnen.